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Kallesoe Machinery A/S' Liefer- und Verkaufsbedingungen

Sie können hier eine PDF-Version der Liefer- und Verkaufsbedingungen herunterladen.

1. Allgemein
Jede Lieferung von Kallesoe Machinery A/S, CVR. 32 89 53 44 (hiernach KM) erfolgt auf Grundlage dieser Liefer- und Verkaufsbedingungen, die für alle Lieferungen zwischen den Parteien verbindlich sind und sich somit über alle Vereinbarungen und Gewohnheiten hinwegsetzen, die im Widerspruch zu den Bedingungen stehen, einschließlich vom Käufer erstellten und vorgelegten Bedingungen, es sei denn anderes geht aus der von KM zugeschickten Vertrags-bestätigung hervor.
Falls diese Bedingungen keine Anwendung finden sollten oder nicht ausreichend sind, sind die Bestimmungen des ORGALIME SE-01 als Ergänzung zu verwenden. 

Die Liefer- und Verkaufsbedingungen gelten für die Lieferung eines physischen Produkts, für die Lieferung einer Leistung und für die Lieferung einer Kombination dieser. 

Bei Auftragsabgabe akzeptiert unser Kunde ausdrücklich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche oder telephonische Vereinbarungen, die von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, sind erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. 

2. Preise
Alle in Preislisten, Angeboten, Rechnungen etc. angegebenen Preise sind ohne MwSt. und sonstige Abgaben. Die Preise sind Tagespreise, ab Lager. Vergünstigungen und andere Abweichungen von den Listenpreisen erfolgen nur nach näherer Absprache. Im Falle von Änderungen der Wechselkurse, Rohstoffpreise, Tarif- und Steuersätze, Transportkosten und anderer Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von KM liegen, behält KM sich das Recht vor, die vereinbarten Preise bis zum Zeitpunkt der Lieferung dementsprechend zu ändern. KM behält sich ebenfalls das Recht vor, die angegebenen Preise ohne vorherige Ankündigung zu ändern.
Etwaige Fracht- und Verpackungskosten werden der Rechnung zugerechnet.

3. Zahlungsbedingungen
Zahlungsbedingungen gehen aus der Auftragsbestätigung hervor.  
Zahlung ist fällig gemäß der jeder Zeit geltenden Zahlungs-bedingungen von KM, sofern nichts anderes aus der Auftragsbestätigung hervorgeht oder schriftlich vereinbart ist. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, behält KM sich das Recht vor, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen von dem jederzeit ausstehenden Betrag zuzuschreiben, mit 2% pro
begonnenen Monat.
Bei mangelnder Zahlung vom Käufer und ungeachtet dessen, dass der Kauf bestehen bleibt oder rückgängig gemacht wird, ist KM dazu berechtigt, alle Arbeiten an und alle Lieferungen bei dem mit dem Käufer eingegangenen Vertrag einzustellen, bis jeder schuldige Betrag bezahlt worden ist. Der Käufer ist nicht berechtigt, KMs Forderung durch Aufrechnung zu begleichen.
 

4. Produktinformation
Alle zu der Lieferung gehörenden Zeichnungen und technischen Unterlagen, die eine Partei der anderen vor und nach der Schließung des Vertrags überlassen hat, ist Eigentum der Partei, die sie ausgehändigt hat. So empfangene Zeichnungen, technische Unterlagen oder andere technische Informationen können nicht ohne die Zustimmung der anderen Partei für andere Zwecke als die verwendet werden, für die sie ausgehändigt wurden. Die genannten Unterlagen dürfen nicht ohne Zustimmung der anderen Partei kopiert oder reproduziert werden. KM hat keine Verpflichtung, Zeichnungen und Dokumente auszuliefern, die Grundlage der Herstellung des Produkts oder der Ersatzteile sind. Wenn der Käufer wünscht, Zeichnungen mit Berechnungen etc. ausgehändigt zu bekommen, wird dies gemäß gesonderter Vereinbarung in Rechnung gestellt. 

5. Auftragsbedingungen
Der Vertrag wird zu den am Auftragstag geltenden Tagespreisen verbucht, sofern nicht anders zwischen den Parteien vereinbart ist. Informationen in der Auftragsbestätigung über Lieferzeiten, Preise und sonstiges sind nach bester Schätzung angegeben und gelten ab dem Datum, an dem KM alle notwendigen Informationen erhalten hat, um den Auftrag zu initiieren.
Aufträge können nur nach vorheriger Absprache mit KM rückgängig gemacht werden.

6. Inspektion und Prüfung
Alle Produkte sind vor der Lieferung durch KM geprüft und getestet worden. 
Der Käufer kann  an der Abnahmenprüfung des Produkts (FAT) teilnehmen, wenn dies aus der Auftragsbestätigung hervorgeht. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist, findet die  FAT-Prüfung während der normalen Arbeitszeit statt, und alle zusätzlichen Kosten, die mit der Beteiligung des Käufers an der FAT-Prüfung verbunden sind, sind von diesem zu tragen. Für den Fall, dass die vom Käufer geforderte  FAT-Prüfung umfangsreicher als KMs übliche, müssen die Spezifikationen hierfür bei der Schließung des Vertrags von KM genehmigt werden, und KM ist berechtigt, getrennte Zahlung zu fordern. KM gibt dem Käufer sieben Tage im Voraus schriftliche Auskunft über den Zeitpunkt und Ort der  FAT-Prüfung , um den Vertretern des Käufers die Möglichkeit zu geben, an der  Prüfung teilzunehmen. 

7. Lieferung und Verpackung
Die Lieferung erfolgt ab Werk, so dass der Käufer hiernach das Risiko für zufällige Ereignisse trägt, die das Produkt treffen sollte. Dies gilt ungeachtet dessen, ob Kallesoe Machinery A/S laut des Vertrags die Kostes des Güterverkehrs trägt. Das Abschließen einer Versicherungen gegen Schäden, die die Ware nach Absendung treffen sollte, geht auf den Käufer. Kallesoe Machinery A/S nimmt keine Verpackung zurück.

8. Empfang
Vor Empfang des Produkts muss der Käufer sicherstellen, dass alle Installationen am Aufstellungsort in Ordnung sind, und sicherstellen, dass alle Einrichtungen in einem solchen Zustand sind, dass die Aufstellung des Produkts ungehindert stattfinden kann. Falls vereinbart muss das erforderliche Personal zur Verfügung stehen, sowie alle notwendigen Geräte, wie Kräne, Transportsysteme etc.  

Wenn der Käufer sich weigert, das Produkt nach Ablauf der Lieferfrist in Empfang zu nehmen, ist KM dazu berechtigt, ohne Vorentscheidung auf sein Recht auf Entschädigung für jeglichen Verlust oder jegliche Beschädigung des Produkts durch Rückgängigmachung oder Nichterfüllung, den Käufer für alle wegen der Weigerung des Kunden entstandenen Mehrkosten aufkommen zu lassen, indem KM gegebenenfalls dazu berechtigt ist, auf Kosten des Kunden das Produkt in eine Lagerhalle zu bringen und bei dem Käufer Entschädigung für die Kosten zu fordern, die KM in Zusammenhang mit dem Transport zu der Lagerhalle erleiden sollte, und weiter dazu berechtigt ist, vom Käufer die Zahlung der Differenz zwischen dem vereinbarten Preis und dem Weiterverkaufspreis an einen Dritten zu fordern. 

9. Bedienungsanleitung
Mit dem Produkt folgt eine Hardcopy Ausfertigung der Bedienungsanleitung, unter Umständen mit Ersatzteillisten und Diagramme. Wenn dem Produkt ein Login auf der Website von KM zugeordnet ist, sind die Ersatzteillisten und Diagramme als Ausgangspunkt nur dort zu finden.
Bedienungsanleitungen werden in der Landessprache ausgefertigt, sofern nichts anderes in der Auftragsbestätigung vereinbart ist; alle anderen Dokumente werden in Dänisch oder Deutsch oder Englisch ausgefertigt.
Falls das Produkt nach oder bei der Lieferung und Aufstellung beim Kunden umfangreiches Einlaufen erfordert, oder wenn Veränderungen in der Bedienung bei diesem Einlaufen erwartet sind, behält KM das Recht, dem Produkt nur eine vorläufige Bedienungsanleitung beizufügen, jedoch muss die abschließende Dokumentation dann so schnell wie möglich nach Abschluss des Einfahrens folgen, d.h. wenn die Bedienung endgültig festgelegt ist.

10. Mängelanzeige
Der Käufer ist dafür verantwortlich,  bei einer SAT-Prüfung oder nach Empfang eines Produktes dieses sorgfältig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Lieferung frei von Mängeln ist. Anzeige über Mängel, die der Käufer bei der SAT-Prüfung oder bei der Durchnahme des Produkts hätte feststellen sollen, kann nicht nachträglich gegenüber KM geltend gemacht werden. Alle Bemängelungen, Einsprüche, etc. müssen sofort, nachdem der Mangel festgestellt wurde oder hätte festgestellt werden können und spätestens drei Monate nach der Lieferung, gegenüber KM schriftlich geltend gemacht werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Mängelanzeige führt dazu, dass der Käufer seine Nichteinhaltungsbefugnisse verpasst. 

Im Falle einer Bemängelung eines Produkts muss KM dazu Zugang haben, gegen zweitägige schriftliche Vorwarnung an den Käufer das Produkt vor Ort zu inspizieren und Kontrollmessungen auszuführen. 

Jegliche Rückgabe des Produkts bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung mit KM und muss im Einklang mit KMs Anweisungen durchgeführt werden. Produkte, die ohne vorherige Genehmigung von KM zurückgeschickt werden, werden nicht auf dem Konto des Käufers gutgeschrieben, und der Käufer ist weiterhin dazu verpflichtet, die Zahlung des Kaufpreises in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Auftrags vorzunehmen.

11. Haftung/Garantie
KM gewährleistet, dass das Produkt den angegebenen Spezifikationen entspricht, sofern das Produkt in Übereinstimmung mit den betreffenden Anweisungen verwendet wird. Die Garantie gilt ein Jahr ab Lieferung des Produkts in Übereinstimmung mit dem Auftrag. Die Garantie gilt ab dem Tag, an dem das Produkt in Betrieb genommen wird oder hätte in Betrieb genommen werden können, jedoch gilt die Garantie nie für mehr als 12 Monate ab dem Rechnungsdatum, und jegliche Garantiearbeiten werden nur während der normalen Arbeitszeit ausgeführt.  

Die Garantie erlöscht, wenn vorliegende Liefer- und Verkaufsbedingungen nicht erfüllt sind. Ebenfalls erlöscht die Garantie für ein geliefertes Produkt, falls:
- es KMs ausgebildeten Servicetechnikern durch den Käufer nicht gestattet wird, zwei Servicebesuche innerhalb entweder eines Jahres oder 1800 Betriebsstunden vorzunehmen.
- der Käufer oder ein Dritter, der nicht einer von KMs zugelassenen Servicetechnikern ist, das Produkt installiert, eingestellt oder anderweitig beeinträchtigt hat.
- ein Teil oder Teile des betreffenden Produkts geändert wird, oder Teile hiervon mit Ersatzteilen eines anderen Herstellers ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von KM ersetzt werden.
- das Produkt für andere Zwecke als den ursprünglich angegebenen verwendet wird.
-
die Installation, der Gebrauch und die Wartung des Produkts nicht in Übereinstimmung mit den Anweisungen, Spezifikationen und Bedienungs-anleitungen von KM erfolgt oder nicht in Übereinstimmung mit den mit allgemeiner Maschinensicherheit verbundenen Sicherheits-hinweisen erfolgt.
- vom Käufer gelieferte Materialien oder Halbwaren oder vom Käufer verordnete Materialien, Anleitungen und/oder Verfahren sich für den Zweck ungeeignet zeigen.
Die Garantie gilt nicht für Verschleißteile sowie für normalen Verschleiß oder Verringerung.  

Haftungsbedingungen:
- KM ist nicht verantwortlich für eventuelle Verluste, die billigerweise nicht vorhersehbar waren, oder für Folgeschäden, einschließlich entgangenen Einsparungen, Goodwill, Verlust oder Beschädigung von Eigentum oder Marken, oder für andere indirekte Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung entstehen sollten.
- KM ist nur für die Funktion des Produkts verantwortlich wie sie in der Auftragsbestätigung beschrieben ist, nicht für die Qualität der Materialien, die im Produkt behandelt und/oder bearbeitet werden.
- KM ist nicht verantwortlich für die Verringerung des Produkts, das auf falsche Aufbewahrung durch den Käufer zurückzuführen ist.  
- KMs gesamte Haftung, falls eine solche Haftung festgestellt wird, ist ausdrücklich auf einen Höchstbetrag begrenzt, das dem Betrag entspricht, den der Käufer an KM laut der Vereinbarung bezahlt hat, auf Grund welchem KMs Haftung festgestellt worden ist. 
KM haftet nur für Schäden/Verluste, die durch KMs Produkt verursacht worden sind, nach den allgemeinen Haftungsregeln des dänischen Rechts. 

12. Aufhebung/Änderung der Vertragsgrundlage
Aufhebung oder Änderung einer Vereinbarung kann nur mit schriftlicher Zustimmung von KM erfolgen. Die Annahme ist immer davon bedingt, dass der Käufer KMs Kosten und Verlust bei der Aufhebung oder der Änderung vergütet, jedoch mindestens einen Betrag in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufspreises zzgl. MwSt.  

13. Kündigung
Falls eine Partei die Einhaltung oder Erfüllung seiner Verpflichtungen in dieser Vereinbarung versäumt, und falls die säumige Partei der Versäumnis nicht (wenn möglich) innerhalb von 30 Kalendertagen nach Eingang der Beanstandung von der anderen Partei per eingeschriebenen Brief ein Ende setzt, so ist die benachteiligte Partei dazu berechtigt, die Vereinbarung zu kündigen, unbeschadet der Rechte und Rechtsmittel dieser Partei gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

14. Computer-Software
Computer-Software umfasst Software, die in dem Produkt enthalten ist, und die KM’s Software und/oder unterlizenzierte Software enthält.

Der Käufer hat kein exklusives Recht auf die Computer-Software, sondern erwirbt das Recht, sie bei der Verwendung des Produkts zu nutzen. KM behält das geistige Eigentumsrecht auf die Computer-Software, auch falls diese speziell für den Kunden hergestellt sein sollte. KM ist nicht dazu verpflichtet, den Quellcode an den Käufer auszuhändigen.

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart ist, ist KM nicht dazu verpflichtet, dem Käufer aktualisierte Versionen der Computer-Software zu liefern.

KM ist nicht für Forderungen verantwortlich, die in Verbindung mit Verletzung entstehen könnten, die auf Folgendes zurückzuführen ist:
-
Eine von dem Kunden vorgenommene Nutzung der Computer-Software in einer Weise oder an einem Ort, die von KM nicht genehmigt sind, oder die KM nicht vernünftigerweise hat vorhersehen können, oder
-
Veränderungen der Software durch den Käufer.

KM übernimmt keine Haftung gegenüber dem Käufer für Verletzungen von Rechten Dritter, die auf eine von dem Käufer vorgenommene Nutzung der Computer-Software zurückzuführen sind.

15. Höhere Gewalt
KM ist nicht haftbar für die Nichteinhaltung der Verpflichtungen in Verbindung mit dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, wenn sie auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, hierunter Krieg, Mobilisierung, nationale/örtliche Aufstände und Unruhen, Regierungseingriffe oder Eingriffe durch örtliche Behörden, Streiks, Blockaden oder Aussperrung, Ein- oder Ausfuhrembargo, Devisenbeschränkungen, Naturkatastrophen oder andere Wetterverhältnisse, Brand, allgemeine Warenknappheit oder Beschlagnahme. Ebenfalls auf Grund Mangels an Arbeitskräften, Transportmitteln oder Energieversorgung oder einer jeden übrigen Ursache, die außerhalb der Kontrolle der Partei liegt, und die die Einerhaltung des Vertrages verhindert.
Die Höhere-Gewalt-Klausel gilt unabhängig davon, dass die Einhaltungshindernisse KM selbst oder einen von KM gewählten Zulieferer treffen. Falls die rechtzeitige oder Mangelfreie Lieferung vorübergehend verhindert wird, vgl. eine oder mehrere der oben genannten Umstände, so wird die Lieferzeit um einen Zeitraum hinausgeschoben, der der Zeitdauer des Hindernisses entspricht. Jeder der Parteien ist jedoch dazu berechtigt, schriftlich und ohne Haftung die Vereinbarung zu kündigen, falls vermutet wird, dass das Hindernis mehr als 3 Monate über den festgelegten Liefertermin hinaus bestehen wird 

16. Konflikt
Jeder Zwist zwischen den Vertragsparteien wird nach dänischem Gesetz entschieden. Das Gericht in Herning ist der zuständige Gerichtsstand für etwaige Streitfragen, die in Zusammenhang mit KMs Lieferungen an den Käufer entstanden sind. KM kann entscheiden, dass der Zwist schiedsrichterlich zu entscheiden ist, nach den "Regeln für die Verhandlung von Sachen am Dänischen Institut für Schiedsverfahren (Copenhagen Arbitration) ungeachtet der oben genannten Mitteilung.     

Falls die deutsche Ausgabe der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen die dänische widersprechen sollte, ist in Streitfragen die dänische Ausgabe geltend.